Sicherer Katzentransport

Transport möglichst entspannt gestalten
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Miriquidius
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Sicherer Katzentransport

Beitrag von Miriquidius »

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Inhaltsverzeichnis

Auf die Nummerierung klicken, um zum Kapitel zu gelangen.

1. Vorbemerkungen und Kleingedrucktes

2. Katzen haben sieben Leben, der Fahrer nur eins
2.1. Bilder sagen mehr als Worte
2.2. Für Besserwisser - die physikalischen Grundlagen (Teil 1)
2.3. Für Besserwisser - die physikalischen Grundlagen (Teil 2)
2.4. Ist Autofahren tatsächlich so gefährlich?

3. Katzen sicher transportieren
3.1. Transportgeschirre, -taschen und -boxen
3.2. Wo sitzt Katz am besten?
3.3. Schöner Wohnen - ein Blick in die Box
3.4. Gute Fahrt!
3.5. Gruppenreisen
3.6. Flugreisen

4. Manche mögen’s heiß!

5. Im Paragraphendschungel

6. Der Paragraphendschungel wächst - Tierschutz und Tiertransport
6.1. Muss ich das lesen?
6.2. EU-Recht
6.3. Nationales Recht
6.4. Praktische Umsetzung, Auswirkungen auf Pflegestellen und Vereine

7. Forenbeiträge zum Thema

8. Quellenangaben

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Miriquidius
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Beitrag von Miriquidius »

1. Vorbemerkungen und Kleingedrucktes

Als ich in der Vergangenheit in einem anderen Forum über meine „Katzenfahrten“ berichtete, kam häufig das Thema auf, wie man denn eigentlich seine Katze sicher transportiert. Ich stellte fest, dass diesbezüglich viel Unsicherheit oder gar Unkenntnis darüber besteht, wie gefährlich ungesicherte oder ungeeignete Transportmöglichkeiten sind. Das ist kein Vorwurf an die Betreffenden, sondern wohl einfach dem Umstand geschuldet, dass dies kein so geläufiges Wissensgebiet ist. Auch ich selbst war mir anfangs nicht über jeden Aspekt im Klaren. Viele Fahrten und etliche Quellenstudien später bin ich schlauer, und denke, das dürfte für andere ebenfalls interessant sein, denn zum Tierarzt muss jede Katze mal und umziehen möglicherweise auch.

Mit dem Thread möchte ich deshalb diesem wichtigen Thema näher auf den Grund gehen. Der Schwerpunkt liegt naturgemäß auf den Transport unserer Katzen. Einiges lässt sich sicher auf andere Tiere anwenden, obwohl ich diesbezüglich nicht näher darauf eingehen werde. Ich versuche, das Thema anschaulich zu halten, auch wenn hier (wie überall im Leben) viel Mathematik und Physik im Spiel ist. Ergänzend dazu streue ich noch ein paar allgemeine Erfahrungen zum entspannten (und damit sicheren) Fahren mit Katzen ein, die ich im Laufe der Zeit sammeln durfte.

Da ich nicht behaupten möchte, alles über dieses Thema zu wissen und fehlerfrei zu sein, bin ich natürlich an Hinweisen, Ergänzungen, Korrekturen oder einfach auch an Diskussionen interessiert. Das gibt mir die Möglichkeit, den Inhalt aktuell zu halten und zu verbessern.

Damit dieser Thread übersichtlich bleibt, bitte ich darum, hier nichts zu kommentieren. Nutzt für Eure Beiträge bitte den dafür eingerichteten Kommentarthread.

Und noch zwei Hinweise in eigener Sache: Die Informationen in diesem Thread habe ich nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Fehler können sich natürlich auch hier einschleichen, und es können inzwischen neue Erkenntnisse vorliegen, die noch nicht eingearbeitet wurden. Ich übernehme daher keine Verantwortung für Personen-, Tier- oder Sachschäden, die aus der Befolgung der hier gegebenen Hinweise entstehen. Weiterhin verwende ich in den Kapiteln verschiedene Markennamen und zeige die entsprechenden Artikel. Das einfach aus dem Grund, dass sich anhand von Fotos einiges einfach leichter erklären lässt. Ich habe weder Anteile an den betreffenden Unternehmen noch irgendwelche Vorteile in Form von Provisionen ö.ä. davon.



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Miriquidius
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Beitrag von Miriquidius »

2. Katzen haben sieben Leben, der Fahrer nur eins

2.1. Bilder sagen mehr als Worte

Eine Katze ist eigentlich klein und handlich, so im Allgemeinen. Kann doch gar kein großes Problem sein, seinen Flauschpelz im Auto zu transportieren, abgesehen davon, dass Katzen eher ungern verreisen. Jede vollgepackte Tüte des Wochenendeinkaufs ist vermutlich schwerer. Warum also überhaupt so ein Thread?

Ganz einfach: weil es leider so simpel nicht ist!

Katzen haben sieben und im englischsprachigen Raum sogar neun Leben, so sagt es das Sprichwort. Aber bei einem Crash nützt das keiner Katze etwas, da können alle auf einmal weg sein. Und der Fahrer, dem die Katze mit einer Wucht von zwei Säcken Zement oder mehr ins Genick kracht (siehe dazu das Kapitel 2.2.), kommt auch nicht unbeschadet davon. Genau diese gewaltige Energie, die bei einem Unfall frei wird, ist das Kreuzgefährliche daran, wenn man seine Katze ungesichert mitfahren lässt. Das gilt im Übrigen genauso für den Wackeldackel auf der Hutablage, die mehr oder weniger gut gefüllte Handtasche auf dem Schoß, die beiseitegelegte Spielekonsole der mitreisenden künftigen Rentenzahler und der sonstigen Dinge, die mal eben so auf den Sitz geworfen werden.

Zur Einstimmung empfehle ich dieses eindrucksvolle und wahrscheinlich schon bekannte Video des ADAC, womit wir dann bei der Kapitelüberschrift wären:




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2.2. Für Besserwisser - die physikalischen Grundlagen (Teil 1)

Auch diejenigen, die sich vor Mathematik und Physik fürchten, sollten dieses Kapitel lesen! Ich versuche es anschaulich zu halten, und die weniger Ängstlichen können ihr Schulwissen auffrischen.

Ausgangspunkt des Ganzen sind diese oft gelesenen Sätze: „Meine Katze ist ganz leicht und die Transportbox stabil. Die kann ich doch auf dem Schoß festhalten (alternativ: die kann ich doch auf den Sitz stellen und den Sicherheitsgurt durch den Griff ziehen). Außerdem ist es ja nicht weit bis zum Tierarzt, und ich fahre sowieso nicht schneller als 50 km/h.“

Wir stellen uns nun folgendes Szenario vor: Ein handelsüblicher PKW - Limousine oder Kombi, groß oder klein, PS-Zahl ist egal - halt das, was auf unseren Straßen herumfährt. Dazu eine handelsübliche Felis. Katze oder Kater ist egal, Fellfarbe und Rasse auch; zum einfachen Rechnen nehmen wir eine mit 5 Kilogramm. Wir nehmen weiterhin an, der Fahrer hält sich zwar an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Stadt, prallt aber mit seinem Fahrzeug dummerweise ungebremst an eine Mauer, Hauswand, Brücke oder was auch immer.

Das Fahrzeug (und alles, was darin sitzt, natürlich auch) hat eine kinetische (Bewegungs-)Energie von:


E = m/2 * v²


Bei einer Geschwindigkeit v von 50 km/h (= 13,9 m/s) und einer Katze mit der Masse m von 5 kg sind das 482 kg*m²/s² = 482 Nm (Newtonmeter). Mit dieser Energie fliegt die un- oder schlecht gesicherte Katze beim Crash durchs Auto. Darunter kann man sich vermutlich noch nicht viel vorstellen. Ein wenig verständlicher wird es vielleicht durch diese Frage: „Welche Masse kann ich mit dieser Energie um einen Meter anheben?“ Man rechnet also diese kinetische Energie in eine potentielle (Lage-)Energie um. Die Formel dafür lautet:

E = m * g * h


Diese Formel wird nach der gesuchten Masse umgestellt:

m = E / (g * h)


Dabei ist g die Erdbeschleunigung (= 9,81 m/s²) und h die Höhe (= 1 m). Setzt man die Energie von 482 Nm in die Gleichung ein, erhält man eine Masse von ca. 49 kg.

Man kann potentielle Energie umgekehrt natürlich auch wieder in kinetische umwandeln. Das heißt: Habe ich 49 kg um einen Meter angehoben (in dieser Masse „stecken“ jetzt also 482 Nm potentielle Energie) und lasse diese Masse los, dann fällt sie nach unten und hat beim Aufprall eine kinetische Energie von ebenfalls 482 Nm (die winzigen „Verluste“ durch Luftreibung mal vernachlässigt).

Auf die Katze angewandt bedeutet das: Beim Aufprall mit 50 km/h hat eine 5 kg-Katze dieselbe Wucht wie zwei Säcke Zement (das sind 50 kg), die aus einem Meter Höhe fallengelassen werden!

(„Wucht“ ist natürlich kein physikalischer Fachbegriff, dafür aber sehr bildhaft.)

Das war ein Rechenbeispiel mit der geringen Geschwindigkeit von 50 km/h. Wie ist das nun, wenn ich doppelt so schnell fahre? Klarer Fall - doppelte Energie! Logisch, oder?

Leider falsch!

Wer oben aufgepasst hat, weiß, dass die Geschwindigkeit „quadratisch“ in die Energiegleichung eingeht. Einfach ausgedrückt: bei Verdopplung der Geschwindigkeit vervierfacht sich die Energie!

Deshalb noch ein paar Vergleiche der 5 kg-Katze mit Dingen, die aus einem Meter Höhe fallengelassen werden:

  • Bei 50 km/h entspricht sie - wie schon gezeigt - 49 kg, also annähernd zwei Säcken Zement.
  • Bei 100 km/h sind es bereits 197 kg, also fast soviel wie ein durchschnittliches Shetland-Pony.
  • Bei Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sind es schon 332 kg, also ungefähr ein geschichteter Raummeter Kiefernholz.
  • Bei einigermaßen zügiger Reisegeschwindigkeit von 150 km/h sind es 442 kg, also angenähert soviel wie ein mittelgroßer Bechstein-Konzertflügel.
  • Bei 200 km/h kommen wir auf 787 kg, also auf etwa die Masse des guten alten VW Käfer!

Und selbst bei nur 30 km/h sind es immerhin noch 18 kg, also nicht ganz ein voller Kasten Bier. Spätestens hier sollte man den oben als Ausgangspunkt genannten Satz „Meine Katze ist doch ganz leicht…“ nicht mehr aussprechen, geschweige denn überhaupt noch denken!



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2.3. Für Besserwisser - die physikalischen Grundlagen (Teil 2)

Im Teil 1 haben wir uns damit beschäftigt, mit welcher „Wucht“ eine ungesicherte Katze umhergeschleudert wird und dadurch beispielsweise den Fahrer gefährdet. Die meisten können sich vermutlich schon mit diesen Berechnungen ausmalen, was dem Tier dabei passiert.

Um Letzteres noch etwas mehr zu verdeutlichen, nur eine kleine Rechnung. Wir stellen dafür die schon genannte Gleichung für die potentielle Energie…


E = m * g * h


… nach der Höhe h um:

h = E / (m * g)


Dabei ist g immer noch die Erdbeschleunigung (= 9,81 m/s²) und m die Masse der Katze aus dem Rechenbeispiel im vorherigen Kapitel (= 5 kg). Setzt man die Energie von 482 Nm (die wir bei einem Aufprall mit 50 km/h berechnet haben) in die Gleichung ein, erhält man eine Höhe von 9,8 m.

Das heißt, ein Unfall mit 50 km/h bedeutet für die ungesicherte Katze dasselbe wie ein Sturz aus ungefähr 10 Metern Höhe (den Luftwiderstand vernachlässigen wir hier ebenfalls). Bei 100 km/h sind es schon ca. 39 Meter.



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2.4. Ist Autofahren tatsächlich so gefährlich?

In den beiden vorangegangenen Kapiteln wurde gezeigt, welch gewaltige Energie bei einem ungebremsten Aufprall auf eine Hindernis frei wird. Warum ist dann der Anteil an tragisch endenden Unfällen dann aber insgesamt doch relativ gering?

Hier kommt die über Jahrzehnte weiterentwickelte Fahrzeugtechnik ins Spiel. Wir erinnern uns an das Ausgangsbeispiel mit den zwei Säcken Zement, die aus einem Meter Höhe herunterfallen. Dass es ein Unterschied ist, ob diese ungehindert auf dem Boden aufschlagen oder beispielsweise durch ein dickes Schaumstoffpolster oder Luftkissen abgebremst werden, leuchtet ein. Genau da setzt die Technik an - mit der sogenannten „Knautschzone“ des Fahrzeugs, die sich möglichst gleichmäßig verformt, mit Gurtstraffern und Gurtkraftbegrenzern, die die Passagiere mit dem Sicherheitsgurt zuerst nach hinten in den Sitz ziehen und dann kontrolliert nachgeben sowie mit den Airbags, die den Körper zusätzlich auffangen.

An der abzufangenden Bewegungsenergie ändert das nichts, diese ist in beiden Fällen gleich groß. Man kommt aus 50 km/h zum Stillstand, entweder mit einem schlagartigen Aufprall oder gezielt abgebremst. Die geschilderten fahrzeugtechnischen Maßnahmen führen dazu, dass im Vergleich zum harten Aufprall die negative Beschleunigung (volkstümlich „Verzögerung“) geringer ist - und damit auch die Schwere der Verletzungen.

Von all dem hat die Katze leider nichts, die ungesichert im Auto herumturnt oder deren Box lose auf dem Sitz steht bzw. beim Unfall in Stücke bricht. Diese Katze fliegt ungehindert weiter in Fahrtrichtung bis zum nächsten harten Hindernis, sei es der Vordersitz, das Cockpit oder die Windschutzscheibe.

Damit möchte ich es nun aber bewenden lassen und mich in den folgenden Kapiteln lieber damit befassen, wie man für einen sicheren Transport sorgen kann, bei dem nichts oder nur wenig passiert.



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Beitrag von Miriquidius »

3. Katzen sicher transportieren

3.1. Transportgeschirre, -taschen und -boxen

Ich hoffe, die vorherigen Kapitel waren nicht zu drastisch, denn es gibt natürlich trotzdem Situationen, in denen man seine Katze im Auto transportieren muss. Und dafür sind glücklicherweise sichere Lösungen vorhanden, um die es im Folgenden gehen soll.

Wobei hier leider vorangestellt werden muss: Es wurden zwar Normen (ECE-R17 oder DIN-75410-2) entwickelt, nach denen auch Rückhalte- oder Transportsysteme für Tiere ausgelegt und geprüft werden können, aber keine gesetzlichen Vorschriften, dies auch zu tun.

Im Handel werden diverse Transportdecken, -geschirre und Gurtsysteme angeboten, die teilweise auch mit dem Isofix-System kompatibel sind. Diese sind aber eher für Hunde gedacht und meiner Meinung nach aufgrund der großen Bewegungsfreiheit nicht sicher bzw. führen zu hohen Spitzenbelastungen am Körper. Im eingangs erwähnten Video des ADAC ist das bezüglich der Gurtsysteme sehr gut zu sehen. Allenfalls einem sogenannten Tier-Sicherheitssitz wäre etwas abzugewinnen, aber der ist eben nur für Hunde geeignet. Das kleinste Modell von Doggy Safe beispielsweise ist für Hunde bis 9 kg ausgelegt. Falls die Hundebesitzer unter Euch sich aber dennoch so etwas zulegen möchten, dann bitte wenigstens darauf achten, dass das System den eben genannten Normen entspricht!

Einfache Tragetaschen halte ich persönlich für ungeeignet. Ebenso die unter dem Begriff „Softkennel“ oder „faltbare Transportbox“ geführten, welche mit eingearbeiteten Stäben oder ähnlichen Verstärkungen einen Hauch von Stabilität gewinnen. Dennoch wüsste ich nicht, wie man solche Taschen im Fahrzeug vernünftig fixieren soll. Und ein Reißverschluss ist auch nicht gerade das Muster an Ausbruchssicherheit (dazu kommen wir später). Von mir aus zu Fuß zum Tierarzt damit, gern auch auf ein Skateboard geschnallt, um den Flauschpelz nicht schleppen zu müssen (selbst mit staunendem Blick gesehen). Aber nicht im Auto.

Wer dennoch nicht auf einen Softkennel verzichten möchte, da dieser relativ viel Platz bietet, sollte diesen aber bitte nur hinten direkt an die Rücksitzlehne stellen, wie auf diesem Bild gezeigt (mit Katzen habe ich keines gefunden):

Bild

Quelle: www.ebay.de/itm/CarGo-Shelter-Sturdi-Pr ... 2967005795

Bitte solche Taschen nicht direkt auf dem Rücksitz platzieren, selbst wenn man sie mit dem Sicherheitsgurt fixieren kann. Das geht im schlimmsten Fall so aus (zwar nicht im freien Flug durch die Gegend, aber mit voller Wucht gegen die Vordersitze):




Weidenkörbe sind hübsch anzusehen. Für einen Transport sind sie jedoch genauso ungeeignet wie generell als „Aufbewahrungsort“ für Katzen. Also keine weiteren Worte hierzu.

Der Klassiker schlechthin, auch für die sichere Beförderung von Katzen, ist die Transportbox aus Hartplastik. Natürlich möglichst stabil. Weder darf sich die Box unter dem Gewicht der Katze durchbiegen, noch sollten Türen und Gitter nachgeben. In einschlägigen Ratgeberseiten wird immer wieder erwähnt, dass eine Box über stabile Anschnallmöglichkeiten verfügen sollte. Allerdings ist es leichtsinnig, eine handelsübliche Box nur anzuschnallen (siehe Kapitel 2 und das ADAC-Video).

Bei meinen Recherchen bin ich auf eine an sich interessante Lösung gestoßen: Ein Untergestell, das mit dem Gurt auf dem Sitz befestigt wird, und in das die Box eingeklipst wird (siehe hier). Ich bin allerdings im Zweifel, ob die Box bei einem Unfall den Kräften standhalten kann und nicht auseinanderbricht und ob eine Fixierung mit dem Gurt nur am Fuß verhindert, dass das Ganze nicht nach vorn kippt. Außerdem ist sie nur für Tiere bis 5 kg geeignet.

Denkbar wären natürlich Sonderanfertigungen nur für den Transport. Da habe ich beispielsweise die Paulibox gefunden. Zwar für Hunde gedacht, aber die kleinste der Boxen dürfte sicher auch für Katzen geeignet sein. Stabilität und Sicherheit gehen dann aber zu Lasten des Gewichts. Laut Hersteller wiegt die kleinste Box 9 kg. Dass es auf dem Tierzubehörmarkt so gut wie nichts universell Geeignetes gibt, liegt wohl an folgenden Gründen: Boxen für den täglichen Gebrauch sind leicht und klein, aber hinsichtlich Unfallsicherheit zu schwach. Sichere Boxen mit perfekten Befestigungsmöglichkeiten fallen verständlicherweise schwerer aus und sind entsprechend teuer (die kleinste Paulibox "S" z.B. kostete Mitte 2020 genau 600 Euro). Und im Gegensatz zu Hunden fahren Katzen relativ selten im Auto mit. Damit dürfte sich eine Anschaffung nur schwer lohnen.


Bleibt also im Normalfall also immer noch die Verwendung einer handelsüblichen Transportbox. Aber welche? Orientieren kann man sich meines Erachtens daran, ob die Box „IATA-zugelassen“ ist. Die IATA (International Air Transport Association) hat festgelegt, wie eine Box neben einer bestimmten Größe noch beschaffen sein muss, damit sie mit ins Flugzeug, insbesondere in den Frachtraum, darf: stabil, ausbruchssicher, auf keinen Fall faltbar. Wer es noch genauer wissen möchte, kann gern hier weiterlesen: IATA - Traveler's Pet Corner.

Mit so einer IATA-Box macht man zumindest hinsichtlich Festigkeit nichts falsch. Ob die Box dann nur eine Fronttür oder auch noch eine Klappe oben hat oder ob es eine sogenannte Cabrio-Box ist, spielt dabei weniger eine Rolle. Wenn sie stabil ist und im Fahrzeug gut gesichert untergebracht wird, kann man das von der Vorliebe der Katze abhängig machen (insofern man zwischen Katze und Box überhaupt von Liebe sprechen möchte).



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3.2. Wo sitzt Katz am besten?

Was sich wohl jeder in seinem Leben wünscht, aber nie hinbekommt, nämlich alles ganz einfach in richtig oder falsch unterteilen zu können - hier ist es möglich! Mit ein wenig gesundem Menschenverstand, dem oben gezeigten Video und den bisherigen Kapiteln sortiert sich alles von allein:

:daumenhoch: RICHTIG

  • Die Box im Kofferraum (natürlich nur bei einem Kombi!) direkt an die Rücksitzlehne stellen und mit Spanngurten vor dem Verrutschen sichern (fast alle Kombis haben entsprechende Zurrösen im Kofferraum). Zusätzlich noch die Sicherheitsgurte an der Rückenlehne schließen, auch wenn dort niemand sitzt. Die Gurte fangen die Lehne ab, falls beim Crash die Verrastung der Lehne versagt.
  • Im Fußraum zwischen Vorder- und Rücksitz. Den Vordersitz soweit zurückschieben, dass die Box fixiert ist (ein paar Schaumstoffkissen zwischen Box und Vordersitz machen sich dabei als Dämpfung - sozusagen als Mini-Knautschzone - ganz gut).
  • Falls der Fußraum zu klein ist, weil sich beispielsweise der Gelenkwellentunnel in der Fahrzeugmitte zu breit macht, kann die Box auch auf den Rücksitz gestellt werden. Dann aber den Vordersitz soweit wie möglich nach hinten schieben und die Box mit der Lehne festklemmen (auch hier gern Kissen dazwischenstecken). Hier ebenfalls noch den Sicherheitsgurt des Vordersitzes schließen, wenn der Sitz frei bleibt.
  • Auch möglich, wenn´s gar nicht anders geht (Zweisitzer ohne gescheiten Kofferraum): Die Box auf den Vordersitz und die Sitzlehne senkrecht stellen. Den Sitz soweit nach vorn schieben, dass die Box zwischen Lehne und Cockpit fixiert ist. Achtung: Dabei unbedingt den Beifahrerairbag abschalten!
  • Bei allen Varianten die Box quer stellen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Katze ebenfalls quer liegt und somit die Belastung beim Aufprall nicht längs, also fast punktförmig, auf die Wirbelsäule übertragen, sondern seitlich verteilt wird.
  • Falls die Box auf dem Sitz steht, sollte die Gittertür nach innen zeigen. In einem anderen Forum wurde schon berichtet, dass die Katze durch das Gitter nach außen an den Türgriff langte und die Autotür öffnete! (Die Türen nach innen zeigen zu lassen, ist bei zwei Katzen sowieso sinnvoll, damit sie sich wenigstens einigermaßen sehen können - siehe Kap. 3.4.)


:down: FALSCH

  • Die Katze frei im Auto herumturnen lassen.
  • Die Katze, gleichgültig ob mit oder ohne Box, auf dem Schoß festhalten.
  • Die Transportbox einfach so in den Kofferraum oder auf irgendeinen Sitz stellen.
  • Wenn die Box frei auf dem Sitz steht, nützt es auch nichts, den Sicherheitsgurt um die Box oder durch den Tragegriff zu legen. Das hält nicht! Auch dann nicht, wenn das ein engagierter YouTuber empfiehlt - siehe hier. (No, Steven, it does not secure perfectly!) Und nein, auch durch Wiederholung wird es nicht richtiger - siehe hier. Bitte nicht nachmachen!


:no: GANZ FALSCH, ABER LEIDER NIEDLICH



Nun ein paar Beispiele für eine sichere Positionierung:

2 Boxen im Fußraum, zwischen den Sitzreihen fixiert.

Bild


Hier der Fall „kein Kombi und Fußraum zu klein“, also Transport auf dem Rücksitz. Das Foto entstand beim Einladen; die hintere Box ist schon zwischen den Sitzlehnen eingeklemmt.

Bild



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3.3. Schöner Wohnen - ein Blick in die Box

Nun wissen wir, welche Boxen geeignet sind und wo diese am besten platziert werden. Weniger aus Sicherheitsgründen, aber für eine im wahrsten Sinne des Wortes angenehme Reiseatmosphäre werfen wir nun einen Blick in die Box. Wer nur wenige Minuten zum Tierarzt fährt und ohnehin entspannte Katzen hat, braucht eigentlich nur die Lieblingsdecke hineinlegen. Bei längeren Fahrten oder ängstlichen Katzen kann schon mal ein kleines oder großes Malheur passieren. Hier bieten sich Einweg-Inkontinenz- oder Krankenunterlagen an, die man in jeder Apotheke bekommt. Die saugen sehr gut auf und halten trocken. Da gibt es zum einen die mit mehreren Lagen Zellstoffpapier und zum anderen welche mit sogenannten „Superabsorbern“ (vergleichbar mit Babywindeln). Mit doppelseitigem Klebeband kann man diese Unterlagen auch in der Box fixieren, damit sie nicht mit der Zeit in einer Ecke zusammengeknüllt werden. Oder man verwendet Teppichgitter (auch Teppich-Stopp oder Anti-Rutsch-Matte genannt). Hierzu erhielt ich vor einiger Zeit einen Tipp von Politicalcat: Eine Matte in die Box legen, darauf Küchenpapier und dann noch zwei Matten darüber. Das Ganze wird dann mit Klebeband an der Box fixiert. Die Matten haben eine Gitterstruktur, Katz rutscht nicht in der Box (was den Stress etwas wegnimmt) und die Flüssigkeit kann durch die Matten ins Papier laufen. Ist zwar immer noch etwas feucht, aber nicht so sehr, wie direkt auf dem Papier oder einer einfachen Decke. Ausprobiert habe ich diesen Tipp allerdings selbst noch nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass er auch in Verbindung mit einer guten Inkontinenzunterlage recht gut funktioniert.

Und wenn man dann noch was Vertrautes hineinlegt (Lieblingsplüschmaus oder -filzball), war es das dann auch schon, was die Katz an Innenausstattung benötigt.

Mitunter gerät man allerdings an eine Katze, die einen auf Houdini macht und versucht, die Box zu knacken. Was an sich bei einer stabilen, gut verschlossenen Box aussichtslos ist. Ganz hartgesottene Katzenbesitzer sichern die Türen noch mit Kabelbindern, falls die Gefahr besteht, dass die meist doch recht zierlichen Scharniere und Verschlüsse nachgeben. Kann aber passieren, dass sich die Katze bei ihren Ausbruchsversuchen die Pfoten an den Gittern verletzt. Um das zu verhindern, sollte man bei solchen Katzen das Gitter abdecken. Die einfachste Variante (ein Stück Pappe von innen ans Gitter und mit Klebeband befestigt) sah nach 50 Kilometern so aus (und war ca. 700 km später, am Ende der Reise, fast vollständig abgerissen):

Bild


Taugt also nur als Notlösung für kurze Strecken. Mit dieser Erfahrung habe ich mir etwas Stabileres angefertigt. Eine an das Gitter angepasste Sperrholzplatte von innen angebracht, 4 Schlossschrauben durchgesteckt und auf der anderen Seite mit zwei Leisten verschraubt. In die Leisten sind noch Schlitze eingefräst, durch die man zwei Spanngurte ziehen und komplett um die Box legen kann. Damit sind gleich vier Fliegen auf einen Streich erledigt: die Pfoten sind geschützt, die Tür ist gesichert, ebenso die Klappe oben, und die Box selbst ist auch noch stabilisiert.

Bild

Bild



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3.4. Gute Fahrt!

Dass eine möglichst entspannte Fahrt zur Sicherheit beiträgt, indem gefährliche Situationen durch Stress oder Ablenkung gar nicht erst entstehen, leuchtet ein. Dazu nachfolgend ein paar Tipps, insbesondere für längere Fahrten.


GRUNDSÄTZLICHES

Normalerweise machen Katzen beim Transport nicht viele Umstände, von unwilligen Lautäußerungen und gelegentlichen Ausbruchsversuchen mal abgesehen. Die Katzen, die bei mir bisher mitfuhren (und das meist auf Strecken von 500 bis 800 Kilometern), hatten in ihrer Box lediglich eine Inkontinenzunterlage und haben weder gefressen noch getrunken. Häufig kam ich auch gar nicht an die Mieze heran, selbst wenn ich es gewollt hätte, da die Box mit Kabelbindern versiegelt war. Klar gibt es Schöneres, als stundenlang in einer Box zu hocken. Aber die Kiste zu öffnen und das Tier zum Fressen, Trinken und evtl. zur Benutzung eines Miniklos zu animieren, macht eher mehr Stress.

Wenn die Katze keine besondere Behandlung benötigt, beispielsweise Medikamentengabe zu einer bestimmten Uhrzeit, dann ist es tatsächlich das Einfachste, Box und Inhalt einfach in Ruhe zu lassen. Nach einer langen Fahrt, womöglich in ein neues Zuhause, zieht sich die Katze sowieso erstmal zurück, egal, ob sie unterwegs betüddelt wurde oder nicht.

Ich hatte auch noch nie Beruhigungsmittel gegeben oder Katzen an Bord, die vorher mit Feliway, Zylkene oder ähnlichem auf die Reise eingestellt wurden. Es mag sicher Katzen geben, bei denen das sinnvoll ist, aber das ist nicht die Regel.

Allerdings hatte ich leider schon den Fall, dass ich Katzen an Bord hatte, die beim Einsteigen topfit und bei der Übergabe an die Adoptanten völlig apathisch waren. Wie sich auf Nachfrage herausstellte, wollten diejenigen, die die Katzen abgaben, etwas vermeintlich Gutes tun und haben bei der Tierärztin Beruhigungsmittel geordert. Und zwar Calmivet - mit dem Wirkstoff Acepromazin. Ich zitiere die Produktbeschreibung bei medpets: "Calmivet ist ein sedierendes Beruhigungsmittel, das nicht zur Verminderung von Angst geeignet ist. Es sollte also nicht in Situationen eingesetzt werden, bei denen Angst eine wichtige Rolle spielt, wie beispielsweise bei Feuerwerkslärm oder Gewitter. Acepromazin sorgt dafür, dass das Tier die Geräusche noch empfindlicher wahrnimmt, während es darauf aber nicht mehr reagieren kann. Das Tier scheint äußerlich also ruhig zu sein, während die Angst jedoch zunimmt." Und was haben Katzen, die aus ihrem Zuhause gerissen werden und mehrere hundert Kilometer ins Unbekannte gefahren werden? Nichts als Angst! Also - wenn es unbedingt Beruhigungsmittel sein müssen, dann bitte ganz genau den Beipackzettel lesen!!!


BEVOR ES LOSGEHT

1974 forderte der ADAC: „Freie Fahrt für freie Bürger!“ Das möchte ich auf Katzen ausdehnen. Es ist sehr, sehr hilfreich, sich vor Abfahrt über die Verkehrslage zu informieren und ggf. eine Ausweichroute zu wählen! Wirklich! Eine voll gesperrte Autobahn im Sommer ist das Letzte, was man braucht. Moderne Navigationsgeräte oder auch Google Maps zeigen Behinderungen auf der Strecke recht genau. Man sollte Bundesstraßen bevorzugen, wenn es nur wenige Minuten Umweg sind und man ansonsten auf „stauträchtigen“ Autobahnen fahren würde. Möglicherweise kann man sich die Fahrzeit so einrichten, dass man nicht gerade im städtischen Berufsverkehr oder zusammen mit den Wochenendpendlern auf der Autobahn unterwegs ist. Ist natürlich auch keine Garantie für flottes Durchkommen. Der Unfall, der just vor einem passiert oder die Verkehrslage in zwei Stunden und 300 km Entfernung sind nun mal nicht vorhersagbar. Aber deshalb komplett im Blindflug zu starten ist auch keine Option.


WÄHREND DER FAHRT

Hier nun eine Liste hilfreicher Tipps für die Fahrt an sich. Je nach Charakter der Katze suche man sich das Passende aus:

  • Ruhig und vorausschauend fahren. Das schließt eine zügige Fahrweise nicht aus, Katz will irgendwann auch ankommen.
  • Keine laute oder aggressive Musik. Vielleicht mögen Eure Katzen sogar eine spezielle Musikrichtung oder Hörspiele? Meine Erfahrung: Klassische Musik kommt meistens gut an, vor allem, wenn sie harmonisch ist (z.B. Barock; Zwölftöner sollte man lieber vermeiden). Vielleicht liegt es aber auch daran, dass es meine Lieblingsmusik ist und sich meine entspannte Stimmung auf die Katzen überträgt. Noch besser aber sind menschliche Stimmen. Eventuell läuft in irgendeinem Sender ein Hörspiel, eine Lesung oder eine Dokumentation. Notfalls müsst Ihr die Katze selbst vollquatschen. Es gibt aber auch unter den tierischen Mitfahrern welche, die einfach in Ruhe gelassen werden wollen.
  • In der Grundsatzdiskussion „Soll ich die Box abdecken oder nicht?“ gibt es meiner Erfahrung nach keine Gewinner. Die meisten Katzen schätzen es zwar, in der mit einem Tuch abgedeckten Boxenhöhle zu reisen, andere wiederum schauen tatsächlich gern nach draußen.
  • Wenn zwei Katzen reisen, die sich kennen (und vor allem mögen!), dann stelle ich die Boxen so, dass sie sich durch die Gittertüren sehen können.
  • Prima Klima: Im Sommer ist eine Klimaanlage unverzichtbar. Diese jedoch nicht auf Schockfrosten und das Gebläse auf Anschlag stellen. Schon gar nicht die volle Dröhnung in den Fußraum pusten, wenn die Box dort hinter dem Vordersitz steht. Am besten alles so einstellen, wie es für die menschlichen Insassen auch empfohlen wird. Dass man Tiere nicht allein im in praller Sonne stehenden und verschlossenen Auto zurücklässt, sollte selbstverständlich sein; für die (kürzestmögliche!) „Pinkelpause“ findet sich immer ein Schattenparkplatz. Mehr dazu siehe Kap. 4.
  • Angst um die schicken Polster aus handgegerbtem Antilopenleder? Weil Katz bei Ausbruchsversuchen mit den Krallen nach draußen langt oder dreckige Pfoten hat, weil in der Box was danebenging? Muss niemand haben. Egal, wo die Box im Fahrzeug steht - man kann eine Decke unterlegen oder um die Box wickeln, wenn sie ohnehin abgedeckt wird.
  • Ist es schlimm, wenn Katz miaut und tobt? Ehrlich gesagt, ist mir das sogar lieb. Eine Katze, die still und geduckt in der Box hockt, ist sich schlicht unsicher ob ihrer Situation oder hat gar Angst. Insbesondere Streunerkatzen, die noch nicht an ein „zivilisiertes“ Leben gewöhnt sind, wittern überall Gefahr, wollen nicht auffallen und sind in ihrer Box fast unsichtbar. Schön für den Fahrer, der Ruhe hat, aber purer Stress für die Katze. Die anderen, mutigeren versuchen garantiert, auszubrechen. Sie geben zwar mehr oder weniger schnell auf, manche allerdings probieren es von Zeit zu Zeit wieder. Für beide Fälle gilt: Gelassen bleiben und je nachdem, wie die Katze drauf ist, sie ignorieren oder mit Musik oder Gesprächen beruhigen.


FÜR ALLE FÄLLE

Für längere Strecken bietet es sich an, sicherheitshalber ein paar Utensilien parat zu haben. Die sollte man aber wirlich nur im Notfall benutzen. Grundsatz ist und bleibt: Die Katze in Ruhe lassen und die Fahrt zügig abspulen. Aber manchmal benötigt man tatsächlich:

  • Inkontinenzunterlagen zum Wechseln
  • Abfallbeutel
  • Einweghandschuhe
  • Desinfektionsmittel und einen kleinen Kanister oder eine Flasche Wasser (auf Autobahnparkplätzen gibt es in den Toiletten ganz selten Wasser und Seife)
  • Papiertücher oder Küchenrolle

Dass sämtliche Verrichtungen, für die man die Box öffnen muß, nur bei geschlossenen Autotüren vorzunehmen sind, ist selbstverständlich.

Der Vollständigkeit halber noch, aber wirklich nur, wenn die Katze aus der Box ausbricht oder aus sonst einem Notfall angefasst werden muss, und sie sich wehrt:

  • derbe Lederhandschuhe (z.B. Schweißerhandschuhe)
  • Erste-Hilfe-Set (Jod- bzw. Betaisodona-Salbe oder Octenisept, Ibuprofen, Pinzette, Wundpads, Verband) - Katzenbisse sind bekanntlich nicht ungefährlich und Krallenkratzer zumindest unangenehm. Im Fall der Fälle als erste Maßnahme ein oder zwei Ibuprofen einwerfen und die Wunde mit Betaisodona oder Octenisept desinfizieren. Das ersetzt aber nicht den Arztbesuch bei Bissen!

Ich packe alle diese Dinge nebst noch ein paar Kleinigkeiten (Spannriemen, Klebeband, Schere, Ersatzdecken) in eine Einkaufsklappbox und verstaue sie leicht erreichbar - am einfachsten genau wie eine Transportbox im Fahrzeug untergebracht.


WENN ANDERE FAHREN

Wenn man nicht selbst zum Tierarzt oder andere Kurzstrecken fahren möchte oder kann, ist das Taxi eine Alternative. Um böse Überraschungen zu vermeiden, bei der Bestellung ganz deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen Tiertransport handelt und auf einen Fahrer bestehen, der erstens tierfreundlich ist und zweitens keine Allergien oder Phobien hat! Und der drittens die Box nicht in den Kofferraum stopfen will, sondern weiß, was zu tun ist.

Soll die Katze umziehen oder aus anderen Gründen auf langen Strecken unterwegs sein, kann man auch auf Mitfahrzentralen zurückgreifen. Denen sind Tiertransporte vertraut. Bei der Absprache und spätestens bei der Übergabe dann bitte aber genau hinschauen und prüfen, ob Fahrer und Fahrzeug so beschaffen sind, dass man die Katze diesem Gespann anvertrauen möchte! Das meint jetzt nicht unbedingt ein blitzsauberes Auto eines Handelsreisenden. Oft sind der altgediente, zerschrammte VW-Bulli und sein lenkender Langzeitstudent die bessere Wahl, da dem Tier gegenüber empathischer eingestellt.



3.5. Gruppenreisen

Für den Fall einer Gruppenreise, bei der man mehrere Katzen an Bord hat, kann man sich das Auto mit Einzelboxen vollstellen. Man kann aber auch eine große, eigentlich für Hunde gedachte Box umfunktionieren und zwei Katzen darin unterbringen. Eine geeignete Box wäre z.B. die Ferplast Atlas Car 80 oder 100 (fast baugleich: Trixie Traveller). Für diese Box ist als Zubehör eine Trennwand erhältlich, mit der man die Box in zwei Abteile aufteilen kann. Praktischerweise hat die Box auch zwei Schiebetüren, so dass jedes Abteil unabhängig voneinander zugänglich ist. Die Box selbst ist relativ stabil. Allerdings wird das Oberteil auf die Unterschale nur aufgeklipst. Es macht aber nicht viel Arbeit, an den vier Ecken Löcher zu bohren und die beiden Hälften miteinander zu verschrauben (wie es bei anderen Boxen schon "ab Werk" angeboten wird). Ein ähnliches Modell ist die Trixie Journey. Da gibt es zwar auch eine Trennwand, aber die Box hat den Nachteil, dass sie statt zweier Schiebetüren nur eine Klapptür über die gesamte Breite hat und somit beide Abteile nur gemeinsam geöffnet oder geschlossen werden können. Das hier ist die Ferplast-Box:

Bild



3.6. Flugreisen

Der Schwerpunkt in diesem Thread liegt auf dem Transport mit Kraftfahrzeugen. Dennoch möchte ich zumindest kurz auf Flugreisen mit Katzen eingehen. Denn bevor man sich mit seinen Tieren auf eine längere, eventuell mehrtägige Autofahrt einrichtet, sollte man überlegen, stattdessen zu fliegen. Viele Fluggesellschaften sind auf Tiertransporte eingerichtet (etliche „Billigflieger“ wie z.B. Ryanair erlauben jedoch nur die Mitnahme von Assistenztieren, also z.B. von Blindenhunden). Der Einfachheit halber verweise ich auf die sehr umfangreichen Informationen der Lufthansa - siehe hier. Bei Reisen mit einer anderen Fluggesellschaft sind natürlich die dort ggf. abweichenden Bestimmungen zu beachten!

Im besten Fall fliegt man natürlich selbst mit. Falls das nicht möglich ist, findet sich vielleicht ein Flugpate, also eine andere Person, die das Tier begleitet. Nach Flugpaten suchen oder sich selbst als solcher zur Verfügung zu stellen kann man z.B. hier, wobei ich den Eindruck habe, dass diese Seite nicht mehr aktuell ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Katzen als Handgepäck in der Kabine mitfliegen. Andernfalls erfolgt der Transport im klimatisierten(!) Frachtraum. Abhängig von Fluggesellschaften und Transportbestimmungen können Tiere auch ohne Begleitperson als Luftfracht reisen.



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Beitrag von Miriquidius »

4. Manche mögens heiß!

Der Titel dieses Filmklassikers trifft allerdings nicht auf Tiere zu, die im Auto warten müssen, weil der Halter „mal eben nur kurz“ was einkaufen möchte.

Für alle Interessierten gibt es ein Merkblatt „Tödliche Hitzefalle“ zum Herunterladen.

Ich gehe davon aus, dass die geschätzte Leserschaft hier im Forum das alles aber schon längst weiß. Daher ist sicherlich die Frage interessanter: „Was soll ich tun, wenn ich ein in einem fremden Auto zurückgelassenes Tier sehe?“ Die Antwort lautet selbstverständlich: retten! Aber wie, ohne sich selbst strafbar zu machen, weil man dazu möglicherweise die Scheibe einschlagen muss (das ist eine Sachbeschädigung)? Dazu sollte man sich an diesen Ablauf halten - die zugehörigen Paragraphen gibt´s im nächsten Kapitel:
  1. Im besten Fall ist das Auto unverschlossen.
  2. Tierhalter ausfindig machen, also z.B. an den Haustüren klingeln oder im Einkaufszentrum ausrufen lassen - wie lange man sich dafür Zeit nehmen sollte, muss man allerdings je nach Zustand des Tieres selbst abwägen.
  3. Findet man den Tierhalter nicht, dann Polizei oder Feuerwehr rufen. Ob man dann noch Zeit zum Warten hat, muss man wiederum selbst entscheiden. Denn die Gerufenen müssen auch erst versuchen, den Halter ausfindig zu machen, bevor sie das Fahrzeug „zwangsöffnen“.
  4. Erst als letzte Möglichkeit darf man selbst die Scheibe einschlagen, wenn der Zustand des Tieres so kritisch ist, dass man auf nichts und niemanden mehr warten kann.

Auf jeden Fall sollte man dafür sorgen, dass ein Zeuge dabei ist und möglichst auch den Zustand des Tieres dokumentieren (Foto, Film - mit Smartphone glücklicherweise leicht möglich)!

Noch etwas Interessantes aus der Welt der Fahrzeugtechnik - von keinem geringeren als Elon Musk. Ja, genau dieser Daniel Düsentrieb, der neben anderen netten Sachen wie dem SpaceX-Raumfahrtprojekt auch den Tesla auf die Straße brachte. Er erwähnte einen "Dog Mode", der beim abgestellten Fahrzeug die Klimaanlage weiterlaufen lässt und Passanten mit einer Anzeige signalisiert, dass es dem Hund im Auto gut geht. Na gut, war nicht seine Idee, sondern ein Teslafahrer schrieb ihn bei Twitter an, ob er sich so etwas vorstellen könne, und die Antwort war "ja". Die Idee hat schon was, finde ich. Geht aber auch nur bei vollelektrischen Fahrzeugen mit entsprechend großer Batterie. Bei normalen PKW müsste man den Motor weiterlaufen lassen, da die Klimaanlage immerhin soviel Energie braucht, dass selbst eine vollgeladene Autobatterie ungefähr innerhalb einer halben Stunde am Ende wäre. Aber mal schauen, was die Zukunft bringt.



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Beitrag von Miriquidius »

5. Im Paragraphendschungel

KATZENTRANSPORT

Bezüglich des Katzentransports könnte man es kurz halten: Es gibt keine gesetzliche Anschnallpflicht für Tiere.

Das ist aber der falsche Blickwinkel. Da Tiere rechtlich als Sachen eingestuft sind, fallen sie nicht unter die Kategorie „angenehme Mitfahrer, die meinen Fahrstil nicht kritisieren und auch nicht zu spät Bescheid sagen, dass ich hätte abbiegen sollen“, sondern unter den §22 der Straßenverkehrsordnung. Tiere sind also Ladung. Gemäß §22 Abs. 1 StVO gilt: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

Dazu kommt noch §23 Abs. 1 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, … dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. …“ (Hier wird zwar zwischen Tieren und anderer Ladung unterschieden, das hat aber auf den Sachverhalt der Ladungssicherung keinen Einfluss.)

Nun könnte man das als ganz privates Problem ansehen, wenn man sich nicht an diese Paragraphen hält. Das hat aber Folgen, denn im Bußgeldkatalog ist für mangelnde Ladungssicherung (stellt eine Ordnungswidrigkeit dar) festgelegt:
  • Ladung im PKW nicht ausreichend gesichert: 35 Euro Bußgeld.
  • Ladung im PKW nicht ausreichend gesichert (mit Gefährdung): 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
  • Ladung im PKW nicht ausreichend gesichert (mit Unfall): 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt.

Die aufgrund des Verstoßes gegen die eben genannten Paragraphen begangene Ordnungswidrigkeit ist das eine. Ganz Hartgesottene zucken möglicherweise auch hier nur mit den Schultern. Es geht aber noch weiter. Denn kommen Versicherungen sowie Unfälle mit Verletzten oder gar Getöteten ins Spiel, wird es richtig ernst: Die Vollkasko muss Schäden am eigenen Auto aufgrund verrutschender Ladung nicht regulieren. Werden durch die ungesicherte Ladung Menschen verletzt, kann das als (grob) fahrlässige Körperverletzung geahndet werden (ggf. auch mit Freiheitsstrafen); bei Todesfolge kann man sich entsprechendes selbst ausmalen. Wird man bei einem fremdverschuldeten Unfall durch seine eigene ungesicherte Ladung verletzt, kann die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Leistung verweigern, man bleibt also möglicherweise auf seinem eigenen gesundheitlichen Schaden sitzen.


HITZEFALLE

Selbstverständlich gibt es auch zum Thema „Hitzefalle“ (siehe das vorige Kapitel) ausreichend Paragraphen. Zum einen für den Halter, der sein Tier im Auto lässt. Gemäß §§ 17 und 18 des Tierschutzgesetzes kann das je nach Schwere der Schuld als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden. Neben der daraus resultierenden Verurteilung zu Geld- oder auch Freiheitsstrafe kann dem Halter das Tier entzogen (§19 TierSchG) und die Tierhaltung verboten werden (§20 TierSchG).

Zum anderen schützen Paragraphen den Retter, der die Scheibe des Autos einschlägt. Wenn diese Sachbeschädigung dazu dient, Gefahr abzuwehren, greift der §34 des Strafgesetzbuches („rechtfertigender Notstand“). Hier wird die Gefahrenabwehr höher bewertet als das Interesse des Halters an einem unbeschädigten Fahrzeug. Neben dieser strafrechtlichen Seite gibt es auch noch die zivilrechtliche Haftung für die Beschädigung. Hier regelt der §228 des Bürgerlichen Gesetzbuches („Notstand“) den vergleichbaren Sachverhalt.



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Beitrag von Miriquidius »

6. Der Paragraphendschungel wächst - Tierschutz und Tiertransport

6.1. Muss ich das lesen?

Vom Thema „Hitzefalle“ abgesehen, ging es bei allen rechtlichen Betrachtungen bisher noch nicht um den tierschutzgerechten Transport aus Sicht des Gesetzgebers. Dieser Gesichtspunkt ist für alle, die ganz privat mit ihren Haustieren unterwegs sind, ohne Belang. Also für alle, die mit ihren Tieren in den Urlaub fahren, Umzugshelfer für Freunde oder Verwandte und deren Katzen spielen und dergleichen. Aber ein paar interessante tierschutzrelevante Informationen, um die Fahrt für die Katze auch möglichst stressfrei zu gestalten, lassen sich trotzdem entnehmen. Daher gibt es auch dieses Kapitel, und die Überschrift ist zu bejahen.

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6.2. EU-Recht

Wenn man auf den Autobahnen unterwegs ist und die Massen an mit Schlachtvieh vollgestopften LKW sieht, mag man es nicht glauben - aber dennoch: Tiertransporte sind EU-weit im Sinne des Tierschutzes geregelt. Ob ausreichend, ist eine ganz andere Frage. Aber es gibt Regeln. Ganz konkret beschreibt das in erster Linie die „Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97“ (siehe hier). Diese legt in 37 Artikeln und 5 Anhängen fest, wie ein tierschutzgerechter Transport zu erfolgen hat - von Anmeldung bei den zuständigen Behörden, über Grenzkontrollen, Fahrzeugausstattungen (Datenschreiber, Überwachungssysteme usw.) bis hin zu Fahrtenbüchern, Haltungsbedingungen und Verboten. Es werden der Raumbedarf, Fütterungs- und Tränkzeiten und etliches weitere vorgeschrieben, und das abhängig von Tierart und Gewicht.

Vornehmlich bezieht sich diese Verordnung, wie nicht anders zu vermuten, auf Nutz- und Schlachttiere. Dennoch ist sie auch auf Katzen (und Hunde ebenso) anzuwenden, denn der Artikel 1 Abs. (1) legt den Geltungsbereich fest: „Diese Verordnung regelt den Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Gemeinschaft…“ Private Fahrten, wie in Kap. 6.1. schon angedeutet, fallen gemäß Art. 1 Abs. (5) nicht darunter: „Diese Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird…“

Das heißt im Umkehrschluss: alle Katzentransporte, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden, fallen unter diese Verordnung. Und nun wird es erst interessant! Nach Artikel 5 und 6 dürfen solche Transporte, wenn sie länger als 65 km sind, nur von zugelassenen Transportunternehmern durchgeführt werden. Hier wird dann in Artikel 10 und 11 noch unterschieden in Zulassungen für Beförderungen bis zu 8 Stunden oder länger. Was das für Vereine und Pflegestellen bedeutet, dazu kommen wir in Kap. 6.4.

Katzen tauchen in dieser Verordnung dann aber nur noch im Anhang I auf: Hunde und Katzen sind in Zeitabständen von höchstens 24 Stunden zu füttern und mindestens alle 8 Stunden zu tränken. Unter 8 Wochen gelten sie außer in Begleitung ihres Muttertieres als nicht transportfähig.

Wie Verstöße gegen diese Verordnung zu ahnden sind, wird in dieser selbst nicht konkret festgelegt. Artikel 25 legt das in die Hände der Mitgliedsstaaten. Diese bestimmen also jeder für sich, wie Sanktionen auszusehen haben.

Anmerkung am Rande, da im Februar 2019 einige bayerische Landkreise Exportgenehmigungen und damit Transporte für Zuchtvieh verweigerten: Als nicht transportfähig im Sinne der Verordnung gelten trächtige Tiere erst im fortgeschrittenem Gestationsstadium (90 % oder mehr). Das zur Ergänzung der Frage im Kap. 6.1., ob der Tierschutz hier tatsächlich ausreichend berücksichtigt wird.


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6.3. Nationales Recht

Wie schon im vorigen Kapitel angedeutet, existiert in Deutschland für die nationale Umsetzung des EU-Rechts natürlich auch eine Verordnung - die „Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)“ (siehe hier).

In der Tierschutztransportverordnung sind gemäß Artikel 25 der EU-Verordnung 1/2005 auch Sanktionen bei Verstößen gegen diese festgeschrieben. Es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, die gemäß § 18 Abs. (3) S. 2 Tierschutzgesetz zu ahnden sind.


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6.4. Praktische Umsetzung, Auswirkungen auf Pflegestellen und Vereine

Wie? Immer noch nicht am Ende mit Verordnungen?

Nein.

Gut, mit Verordnungen schon. Da aber die EU-Verordnung 1/2005 und die Tierschutztransportverordnung in Juristensprache formuliert sind, wurde von der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz für die praktische Anwendung das „Handbuch Tiertransporte“ verfasst (siehe hier). Offiziell trägt das Werk den schönen und leicht fasslichen Titel „Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 sowie der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV) vom 11. Februar 2009 (BGBl. I S. 375), zuletzt geändert durch Artikel 9 Absatz 14 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178)“.

Hier wird nun auf ungefähr 240 (!) Seiten genau beschrieben, wie die EU-Verordnung und die deutsche Tierschutztransportverordnung auszulegen und praktisch anzuwenden sind.

Weiter in die Tiefe einzusteigen, stiftet vermutlich nur noch mehr Verwirrung. So zücken wir nun bildlich gesprochen die Machete und arbeiten uns aus dem Dschungel wieder heraus, indem ich in kurzen Stichpunkten aufschreibe, was das für Pflegestellen und Vereine im Ganzen bedeutet:

  • Pflegestellen und Vereine halten Tiere gem. § 11 Tierschutzgesetz in einer „tierheimähnlichen Einrichtung“.
  • Nach eben diesem § 11 benötigen sie dafür eine behördliche Erlaubnis und müssen einen Sachkundenachweis ablegen (den umgangssprachlichen „11er“).
  • Rechtlich wird das Ganze im Handbuch Tiertransporte als wirtschaftliche Tätigkeit interpretiert.
  • Deshalb dürfen Pflegestellen und Vereine ihre Tiere nur durch zugelassene Transportunternehmer befördern lassen (siehe Kap. 6.2.), wenn sich Adoptanten ihre neuen Familienmitglieder nicht selbst abholen.
  • Bei langen Transporten, also über 8 Stunden, muss gemäß EU-Verordnung 1/2005 nicht nur der Transportunternehmer, sondern auch das Fahrzeug für Tiertransporte zugelassen sein. Ausnahme lt. Tierschutztransportverordnung: innerstaatliche Transporte bis 12 Stunden.
  • Die Zulassung als Transportunternehmer wird beim zuständigen Veterinäramt beantragt. Voraussetzung hierfür ist neben einem blütenweißen erweiterten Führungszeugnis und einem sauberen Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz. Und zwar nicht der schon vorhandene des beauftragenden Vereins oder der Pflegestelle, sondern auch der Transportunternehmer selbst benötigt den 11er.
  • Der Transport von Katzen darf nur in Behältnissen erfolgen, die IATA-zugelassen und so gekennzeichnet sind, dass man weiß, wo oben ist und dass darin lebende Tiere transportiert werden.
  • Transportbehälter müssen je nach Widerristhöhe der Katze bestimmte Mindestabmessungen aufweisen.
  • Die transportierten Tiere müssen eindeutig identifizierbar sein (z.B. über Transponderchip).
  • Beim Transport ist zwar kein amtstierärztlich oder anderweitig behördlich geprüftes Fahrtenbuch mitzuführen, aber immerhin Transportpapiere, aus denen folgendes hervorgeht: Herkunft und Eigentümer der Tiere, Versandort, Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung, vorgesehener Bestimmungsort und voraussichtliche Dauer der geplanten Beförderung.
  • Ein Notfallplan ist beim Transport mitzuführen. Das kann aber auch schon die Liste mit Mobilfunknummern aller Beteiligten und der Notrufnummer des ADAC sein.
  • Eine vorschriftsmäßige Versorgung der Tiere während des Transports ist sicherzustellen (Futter, Wasser). Ebenso die Möglichkeit, sich unterwegs zu „erleichtern“.
  • Das zuständige Veterinäramt kann weitere, ergänzende Bestimmungen für den Transport erlassen.

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Beitrag von Miriquidius »

7. Forenbeiträge zum Thema

Zum hier behandelten Thema gibt es in diesem Forum noch recht wenig zu lesen. Ich habe in anderen Foren gesucht und bin fündig geworden - sowohl in positiver als auch negativer Hinsicht. Zum Abschluss also noch eine Übersicht dazu in kurzen Stichpunkten, die vielleicht die eine oder andere Frage erspart.


:daumenhoch: POSITIV

  • Transportbox statt -taschen verwenden
  • Box nur im Notfall öffnen, Türen und Fenster dabei geschlossen halten
  • Katze in Ruhe lassen
  • Inkontinenzeinlagen in die Box legen
  • für alle Fälle Schutzhandschuhe mitführen
  • Boxengitter oder -türen zusätzlich sichern (z.B. mit Kabelbindern)
  • Klimaanlage im Auto
  • Box steht quer im Fußraum, ggf. abgedeckt
  • Box verzurrt im Kofferraum (Hutablage/Abdeckung entfernen bzw. öffnen für Lichteinfall)
  • Box mit Spannbändern zusätzlich vor Ausbruch sichern
  • bei zwei Katzen, die sich kennen und mögen, die Boxen mit Gittertüren zueinander stellen


:down: NEGATIV

  • Katze frei im Auto (nur locker angeleint)
  • Katze mit Geschirr oder Katzengurt auf Rücksitz anschnallen
  • Box ungesichert auf Beifahrersitz stellen
  • Box nur angegurtet
  • „fahre doch nur 3 Minuten und Tempo 30“
  • Box im geschlossenen Kofferraum, da Tiere im Fahrgastraum angeblich verboten sind
  • Katze gelang Ausbruch aus Transporttasche
  • Katze pfötelt nach außen, zieht am Türgriff und öffnet Tür
  • Beifahrer hält die Box auf dem Schoß fest
  • Softkennel, faltbare Transportbox oder Weidenkorb
  • „Hundedummy im Video wiegt 22 kg, meine Katze gerade mal 3,6 kg“ oder „eine 4,4 kg-Katze ist doch kein 20 kg-Hund“
  • „auf kurzen Strecken fahren die Katzen immer angegurtet, sind ja nur ein paar Minuten“

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Re: Sicherer Katzentransport

Beitrag von Miriquidius »

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