Juristisches für Tierhalter

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Miriquidius
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Juristisches für Tierhalter

Beitrag von Miriquidius »

Da ich keinen passenden Faden dafür fand, eröffne ich einfach einen. Wer mag, kann hier gern interessante juristische Informationen einstellen, die Tierhalter betreffen. Natürlich nicht im Sinne einer Rechtsberatung, aber als Anregung, falls jemand von einem entsprechenden Problem betroffen ist.

Zu diesem Faden angeregt hat mich ein Artikel aus dem Immobilienteil des heutigen "Tagesspiegel" (und gleichlautend in anderen Zeitungen sowie bei www.anwaltsregister.de):

Mieter dürfen Katzennetz an Balkon anbringen
Vermieter dürfen Sicherungs­maßnahmen für Tiere nicht ohne weiteres verbieten
(Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Urteil vom 24.09.2020, Az. 18 C 336/19)

Katzen leben in Großs­tädten gefährlich. Vor allem der Straßen­verkehr ist für Hauskatzen riskant. Gut, wenn sie wenigstens auf dem Balkon frische Luft schnappen können. Manchem Tierhalter ist das aber zu riskant. Schließlich reicht ein Sprung, und die Katze ist auf der Straße. Die Lösung: Katzennetze am Balkon. Eine solche Sicherungs­maßnahme dürfen Vermieter auch nicht einfach verbieten, befand das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Schöneberg (Az.: 18 C 336/19). Zumindest nicht, wenn das Halten von Katzen laut Mietvertrag erlaubt ist. In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin ein entsprechendes Netz an ihrem Balkon für ihre Katze angebracht. Die Haltung von Katzen war laut Mietvertrag erlaubt. Die Vermieterin wollte aber, dass der Schutz am Balkon wieder abmontiert wird, weil sie die entsprechende Zustimmung nicht erteilt habe. Vor Gericht konnte die Vermieterin sich nicht durchsetzen: Das Amtsgericht gab der Klage auf Zustimmung zur Anbringung statt. Die Begründung: Das Halten von Katzen sei laut Mietvertrag generell gestattet. Daher gehöre auch ein Katzennetz, dass es dem Tier ermögliche, an die frische Luft zu gelangen, ohne Nachbarn zu stören und Singvögel zu jagen, zum bestimmungs­gemäßem Gebrauch. Das gelte hier auch deshalb, weil das Netz ohne Eingriff in die Bausubstanz angebracht werden soll. Außerdem seien Katzennetze an elf weiteren Balkonen des Hauses vorhanden. Dass diese Netze ohne Zustimmung angebracht wurden, ändere daran nichts, denn die Vermieterin habe die Netze über einen längeren Zeitraum geduldet.


Fand ich vor dem Hintergrund interessant, dass man immer wieder davon liest, dass zwar Katzenhaltung erlaubt wird, aber nachfolgend eine weitere Diskussion um das Netz entbrennt.
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Politicalcat
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Re: Juristisches für Tierhalter

Beitrag von Politicalcat »

Durchaus interessant und gut zu wissen. :daumenhoch:
Ich denke das in der Urteilsfindung auch der Umstand zum Tragen kam, das es bereits einige Schutznetze gegeben hat. Somit konnte die Mieterin davon ausgehen das diese erlaubt sind. Die Katzenhaltung war es ja eh.
Ob ohne bereits vorhandene Netze anderer Mieter, das Urteil genauso ausgefallen wäre? :hm:
Menschen sind nicht grundsätzlich schlecht. Sie werden es nur wenn die TK-Truhe ausgeschaltet is. :unschuld:
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Miriquidius
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Re: Juristisches für Tierhalter

Beitrag von Miriquidius »

Wäre ja wenigstens mal ein Anfang - losgelöst von der Frage, wie eine solche Verordnung kontrolliert und durchgesetzt werden könnte. :grins_gelb:

Dienstag, 12.01.2021, Tagesspiegel / Berlin:

Wenn es nach Tierschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) geht, könnte bald auch für Berliner Katzen eine Ausgangsbeschränkung gelten. So sehe es zumindest ein Verordnungsentwurf Behrendts vor, mit dem der Senator für Justiz und Verbraucherschutz auf Probleme mit streunenden Katzen reagieren will, berichtet die „B.Z.“. Demnach dürften die Tiere ab einem Alter von fünf Monaten das Haus nicht mehr verlassen – es sei denn, sie sind kastriert.

„Schön, aber zu spät“, sagt Ursula Bauer vom Tierschutzverein „Aktion Tier“ zum Vorstoß Behrendts. Immerhin hätten über 360 Gemeinden in Deutschland schon längst ähnliche Verordnungen beschlossen. Berlin sei da „wie immer“ spät dran. Dass es in der Hauptstadt zu viele streunende Katzen gibt, ist für sie klar. Bauer selbst hat die Daten erhoben, auf die sich Medienberichte beziehen, wenn sie über das Katzenproblem berichten. 10 000 wilde Katzen soll es in Berlin geben, sagt sie. Dabei stützt sie sich auf Zahlen aus den Futterstellen, die die Aktion Tier in vielen Berliner Bezirken mit ehrenamtlichen Helfern betreibt. Ausgehend davon habe sie „vorsichtig hochgerechnet“.

2019 noch hatte ein Sprecher der für Tierschutz zuständigen Senatsverwaltung darauf hingewiesen, dass man zunächst analysieren müsse, ob es tatsächlich derart viele wilde Katzen gebe und ob „zumindest ein Anteil dieser Tiere an Krankheiten leide“. Man rief die Bürger deshalb dazu auf, herrenlose Tiere bei der Tierschutzbeauftragten zu melden.

Diese Analyse scheint nun also abgeschlossen. Die Verordnung soll kommen. Bereits kastrierte Tiere sollen laut „B.Z.“ in Zukunft gechippt werden und dürften dann wie gewohnt vor die Tür, ihre fortpflanzungsfähigen Artgenossen hingegen nicht mehr. Damit will man vermeiden, dass sich die Berliner Populationen und damit auch Krankheiten unkontrolliert vermehren.

Denn den Katzen, die auf Berlins Straßen leben, geht es schlecht, ist Andrea Damitz überzeugt. 60 bis 70 Katzen rettet die ehrenamtliche Tierschützerin gemeinsam mit einem Berliner Tierheim pro Jahr. Besonders häufig finde man die Tiere zum Beispiel auf Mülldeponien. Teilweise würden sie dort mit dem Müll ankommen – entsorgt von ihren Besitzern. Auf den Deponien vermehrten sich die unkastrierten Tiere dann unkontrolliert, sagt Damitz. Fast 25 Tiere hätte sie letztens auf einer Mülldeponie gefunden. „Die sind dann häufig sehr krank, abgemagert, haben Schnupfen und Würmer.“ Auch in der Nähe von größeren Wohnblocks und Gartenanlagen vermehrten sich wilde Katzen häufig.

Für Ursula Bauer von der Aktion Tier liegt das in erster Linie „an der Dummheit der Menschen“.

Viele würden sich etwa zum Sommeranfang ein Katzenjunges in die Gartenlaube holen und hätten dann, wenn die Katze größer und es langsam Herbst wird, plötzlich keine Verwendung mehr für das Tier. Häufig würden die Katzen dann einfach sich selbst überlassen – unkastriert.

Autor: André Dér-Hörmeyer
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ENK
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Re: Juristisches für Tierhalter

Beitrag von ENK »

Katzennetz....
aus Vermietersicht.
Ja, ich bin Vermieter...und ja, meine Mieter dürften von mir aus sichern, wie sie wollen-solange es die Bausubstanz nicht schädigt.
Aaaber.
Es gibt WEGs (Wohnungseigentümergemeinschaften ) in denen das laut Gemeinschaftsbeschluss nicht erlaubt ist, oder der Denkmalschutz dies nicht zulässt.
Da bin ich als Vermieter regelmäßig in der Zwickmühle, meinen Mietern zwar das Halten von Katzen nicht verbieten zu wollen und zu können...aber die Sicherung des Balkons oder der Fenster zumindest sichtbar nicht genehmigen zu dürfen. Wir finden dann individuelle Lösungen ( "hochwertiger Mückenschutz" oder nicht fest verbaute Lösungen, die offiziell dann unter " zeitweise" oder "saisonal" fallen).
WEGs sind da leider manchmal etwas kompliziert...bei einer WEG ist sogar sie Farbe der Markise vorgeschrieben und Denkmalämter sind seeehr spezielle Behörden 🙊.

Kastrationspflicht
ich hoffe, dass dann endlich auch in Brandenburg etwas passiert...Hier ist Tierschutz immer noch ein Stiefkind. Und wenn mir das Ordnungsamt einer Kleinstadt mit 7500 EW bei der Meldung einer zahmen, völlig heruntergekommenen Fundkatze sagt, dass das ja nicht schlimm sei...die käme schon zurecht..in der Stadt würden ja ca. 1000 Katzen frei oder herrenlos herumlaufen, wo sei da schon der Unterschied....dann weiß man, was noch für eine Denke herrscht. :stumm:
Andrea Damitz macht einen tollen Job...so wie einige, leider viel zu wenige Berliner Mitstreiter. Sie ist oft an der Grenze ihrer Kraft, sagt aber...was soll ich machen.Schmeiße ich hin, gehen noch mehr Katzen vor die Hunde..Nach dem Lockdown erwarten wir eine schwunghafte Zunahme an ausgesetzten Tieren.... :kotz: . Dazu dann die jährliche Kittenschwemme....
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Claudia
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Re: Juristisches für Tierhalter

Beitrag von Claudia »

Miriquidius hat geschrieben:
Di 12. Jan 2021, 11:40
Demnach dürften die Tiere ab einem Alter von fünf Monaten das Haus nicht mehr verlassen – es sei denn, sie sind kastriert.
Das wäre immerhin ein erster guter Schritt. :grins_gelb:

Püppi
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Re: Juristisches für Tierhalter

Beitrag von Püppi »

Hallo die Berliner Katzenretterin Frau Andrea Damitz die u.a. mir half 8 ausgesetzte Straßenkatzen ins Tierheim zu bringen ist am 24.12.22 verstorben :wein: ,-es ist wirklich eine Katastrophe wer kümmert sich jetzt so ausgiebig um die vernachlässigten Katzen und wer hilft uns Straßenkatzen- Fütterer die keinen PKW haben?-Wenn es einen Himmel gibt dann bete ich für diesen Engel der Berliner Straßenkatzen.

ENK
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Re: Juristisches für Tierhalter

Beitrag von ENK »

Püppi hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 23:43
Hallo die Berliner Katzenretterin Frau Andrea Damitz die u.a. mir half 8 ausgesetzte Straßenkatzen ins Tierheim zu bringen ist am 24.12.22 verstorben :wein: ,-es ist wirklich eine Katastrophe wer kümmert sich jetzt so ausgiebig um die vernachlässigten Katzen und wer hilft uns Straßenkatzen- Fütterer die keinen PKW haben?-Wenn es einen Himmel gibt dann bete ich für diesen Engel der Berliner Straßenkatzen.


Ruhe in Frieden, Andrea.
:kerze:
Danke für deine tolle Arbeit und Hilfe. Viele Stolper Katzen verdanken dir ihr Leben, da Du sie aufgenommen und über dein Netzwerk weiterverteilt hast. Bei Kitten wussten wir immer, wen wir anrufen konnten.

Ich wusste zwar, dass sie krank ist, und sich im letzten Jahr sehr aus der Arbeit zurückziehen musste, aber hatte nicht damit gerechnet, dass sie es nicht schafft.
Verdammt, das Leben ist nicht fair.

Sie hinterlässt eine große Lücke in der Berliner Tierschützer Landschaft.
Das Leben leben.

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